Pflegende Angehörige leisten tagtäglich viel. Umso wichtiger ist es, dass es Entlastungsangebote gibt, die im Alltag wirklich unterstützen. Zwei dieser Leistungen sind die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege.

Seit dem 1. Juli 2025 profitieren Angehörige von einer wichtigen Neuerung:
Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zusammengeführt. Heißt: Sie können künftig frei und flexibel entscheiden, wie Sie die Leistungen nutzen – je nach persönlichem Bedarf.

Das ändert sich konkret:

  • Ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € (ab Pflegegrad 2) für beide Pflegeformen.
  • Keine Wartezeit mehr: Bisher galt: Verhinderungspflege durfte erst nach sechs Monaten häuslicher Pflege beantragt werden. Diese Voraussetzung entfällt.
  • Längerer Zeitraum: Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu 8 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Diese neuen Regelungen bringen deutlich mehr Spielraum und Entlastung – ob für Urlaub, Krankheit oder einfach Zeit zur Erholung.

Sie haben Fragen zum Thema Pflegegeld? Unsere Pflegeberatung der Stadt Bielefeld ist dienstags von 14 bis 16 Uhr im PVM GesundZentrum Bielefeld persönlich für Sie da.

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